Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
die aktuelle hessische Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung erlaubt in ihren Auslegungshinweisen zur CoVid19-Lage auch weiterhin den Präsenzunterricht in den hessischen Musikschulen.
Der Unterricht findet daher in allen Instrumentalfächern in Präsenzform statt. Sollte alternativ ein Online-Unterricht gewünscht werden, bitten wir um Rücksprache mit der entsprechenden Lehrkraft. Diese wird Sie dann über die Möglichkeiten eines Ersatzunterrichts informieren. Ein Anspruch auf den Online-Unterrricht besteht jedoch nicht, da unsere Institution laut Landesverordnung geöffnet bleibt.
Für sämtliche Unterrichtsformate sind weiterhin unsere aktuellen Hygienevorgaben zu beachten!
- Auf dem Schulgelände und im Musikschulgebäude ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.
- Zusätzlich zur Maskenpflicht auf dem Schulhof und im Musikschulgebäude besteht ab sofort auch eine Maskenpflicht im Unterrichtsraum. Der Mund- und Nasenschutz ist während des gesamten Unterrichts zu tragen. Eine Ausnahme besteht während des Gesangs- und Blasunterrichts. Dabei kann der Mund- und Nasenschutz während des Spielens abgenommen werden. Außerhalb des aktiven Musizierens ist dieser aber wieder anzulegen und auch beim Betreten oder Verlassen des Raumes zu tragen. Bei Unterrichten in anderen Schulgebäuden des Landkreises besteht ebenfalls diese Maskenpflicht.
Ihre Musikschule des Landkreises Hersfeld-Rotenburg